Am kommenden Dienstag tritt der Verbandsgemeinderat (VG-Rat) Kirner Land zusammen, um unter anderem über die Neufassung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde zu entscheiden. Die Überarbeitung der Hauptsatzung umfasst mehrere wesentliche Anpassungen, die sowohl den Handlungsspielraum des Bürgermeisters als auch die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder des VG-Rats und der Ausschüsse betreffen. Ein zentraler Punkt der Änderung betrifft den Bürgermeister, dessen Entscheidungsbefugnis für eigenständige Ausgaben erhöht wird. Künftig kann der Bürgermeister über Ausgaben bis zu einer Höhe von 30.000 Euro eigenverantwortlich entscheiden, was eine deutliche Erhöhung im Vergleich zur bisherigen Grenze von 10.000 Euro darstellt.
Darüber hinaus sollen die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder des VG-Rats und der Ausschüsse angehoben werden. Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des VG-Rats steigt von 35 Euro auf 50 Euro, während die Entschädigung für Ausschussmitglieder von 25 Euro auf 35 Euro erhöht wird. Das sind 40 Prozent mehr. Auch die Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrführer werden im Zuge der Anpassungen erhöht (dazu später mehr). Diese Änderungen sollen die ehrenamtliche Arbeit innerhalb der Verbandsgemeinde stärken und den gestiegenen Anforderungen an die Mitglieder des VG-Rats sowie die Ausschussmitglieder Rechnung tragen. Die Spezies politisch engagierte Menschen sind selten geworden. Die muss man bei Laune halten – auch über Anpassung Aufwandsentschädigungen.