Beschlossen und verkündet: Die Verbandsgemeinde Kirner Land erhält im Rahmen des Landesprogramms „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ eine Förderung von 2,9 Millionen Euro. Ziel des Programms ist es, ländliche Regionen nachhaltig zu stärken und den Wohlstand langfristig zu sichern. Der Verbandsgemeinderat hat der vorgeschlagenen Mittelverteilung gestern zugestimmt – und dabei eine klare Entscheidung getroffen: Jeder Cent fließt direkt in die Region. Von den insgesamt 2,9 Millionen Euro gehen 2 Millionen Euro direkt an die 21 Ortsgemeinden. Jede Gemeinde erhält einen Sockelbetrag von 4.000 Euro, der Rest von 1,916 Millionen Euro wird nach Einwohnerzahl verteilt. Die restlichen 916.825,78 Euro verbleiben bei der Verbandsgemeinde für regionale Projekte. Ab dem 1. März 2025 können Anträge gestellt werden, die Umsetzung muss bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
Ein Blick über die Verbandsgemeindegrenzen zeigt, dass dieser Ansatz nicht selbstverständlich ist. In der VG Nahe-Glan werden gemäß Zeitungsbericht 250.000 Euro der Fördergelder für Verwaltungskosten einbehalten. Dort begründet man das mit dem zusätzlichen Aufwand durch die Förderprojekte. Im Kirner Land läuft es anders: Hier werden die Verwaltungsaufgaben als Selbstverständlichkeit angesehen – ohne dass die Mittel dafür angezapft werden. „Bei uns ist vorgesehen, die Gelder aus dem regionalen Zukunftsprogramm komplett in Maßnahmen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden zu stecken. Es wird kein Verwaltungsaufwand abgezogen. Ob die VG Nahe-Glan einen ‚Verwaltungsaufwand‘ in Abzug stellt, ist uns nicht bekannt“, erklärt Kämmerer Patrick Klein von der VG Kirner Land.
Die VG Nahe-Glan verteidigt jedoch ihr Vorgehen. Kämmerer Dirk Reidenbach verweist auf den Entwurf zum Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms, dem zufolge die Verbandsgemeinden antragsberechtigt sind und eine angemessene Beteiligung der Ortsgemeinden sicherstellen sollen. „Einhergehend mit der Antragstellung, Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen, der Baubegleitung sowie der Mittelverwendung ergibt sich ein erheblicher Koordinierungsaufwand, der die vorhandenen personellen Ressourcen zusätzlich beansprucht“, so Reidenbach auf Nachfrage. Er betont, dass das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass für die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen entstehende zusätzliche Personalausgaben bis zu einem gewissen Teil gefördert werden können. „So könnte beispielsweise Projekt-, Leerstands- oder Strukturmanagement eingekauft oder zusätzliches Personal eingestellt werden, das speziell mit der Vorbereitung und Umsetzung dieses Förderprogramms betraut wird.“ Eine endgültige Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Mittel tatsächlich für diesen Zweck verwendet werden, sei jedoch noch nicht gefallen und müsse in den zuständigen Gremien weiter beraten werden.
Reidenbach stellt klar, dass die laufenden Personalausgaben der Verbandsgemeinde durch die allgemeine Verbandsgemeindeumlage gedeckt sind. Dennoch bleibt die Frage im Raum, ob der angesetzte Verwaltungsanteil in Höhe von 250.000 Euro angesichts der bestehenden personellen Strukturen angemessen ist. Kritiker könnten argumentieren, dass eine derart hohe Summe – die nach allgemeinen Berechnungen die Kosten von mindestens vier Vollzeitstellen für ein Jahr decken könnte – eine intensive Prüfung erfordert. Fest steht: Während die VG Kirner Land jeden Euro direkt in die Region investiert, setzt die VG Nahe-Glan auf eine andere Strategie. Ob diese Vorgehensweise noch für Diskussionen sorgen wird, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.