Schon gelesen? Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun hat die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Hinterm Herrengarten“ in Dhaun auf den Weg gebracht. Grund hierfür ist der Wunsch eines Eigentümers, Ferienwohnungen zur Förderung des Tourismus zu betreiben. Bislang war diese Nutzung im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Um aktuelle und zukünftige Probleme zu vermeiden, wird der Plan nun entsprechend angepasst. Detaillierte Informationen zum Prozedere können unter dem Menü „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Webseite der Verbandsgemeinde nachgelesen werden. Die Notwendigkeit dieser Anpassung wirft die Frage auf, ob nun alle Bebauungspläne geändert werden müssen, um den Betrieb von Ferienwohnungen rechtlich abzusichern. Ob dies der Fall ist, hängt von den bestehenden Regelungen und den spezifischen Gegebenheiten in den Gebieten ab. Insgesamt hängt der Bedarf an Anpassungen von den spezifischen Gegebenheiten und Zielen der jeweiligen Gemeinden ab. Ein genereller Anpassungsbedarf für alle Bebauungspläne ist daher nicht zwingend gegeben, könnte aber in bestimmten Fällen sinnvoll sein.