Bürokratie à la Carte: Karlheinz Föhlinger und das absurde Bauverbot in St. Johannisberg!

Ein Beitrag aus der Rubrik Leser-Problem: Karlheinz Föhlinger, langjähriger Eigentümer eines Baugrundstücks im idyllischen Ortsteil St. Johannisberg, sieht sich mit einer bürokratischen Hürde konfrontiert, die die Grenzen des Verständnisses sprengt. Der Kreis hat seine Bauanfrage kurzerhand in die Tonne gekloppt. Warum? Weil der es kann! Ein Schlag ins Gesicht für einen Mann, der seit 1990 Steuern, Gebühren und Abgaben für das vermeintliche „Baugrundstück“ entrichtet. Und das nicht zu knapp! Das ist im Kataster eingetragen und wird zudem als Baugrund in zweiter Reihe mit extra Zufahrt im Flächennutzungsplan geführt. Die Ablehnung seiner Bauanfrage scheint auf eigenmächtigen Entscheidungen eines einzelnen Sachbearbeiters zu basieren, ohne Beteiligung der örtlich zuständigen Kollegen. Diese Maßnahme hinterlässt nicht nur Föhlinger fassungslos, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Einhaltung von Vorschriften und dem Ermessen der Behörden auf.

Eine eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde verpuffte ins Leere, was die frustrierende Realität von Bürgerinnen und Bürgern verdeutlicht, die mit Behördenwillkür konfrontiert sind. Doch Föhlinger gibt nicht auf. Er hat den Kreisrechtsausschuss angerufen, der am 8. Mai über die Angelegenheit entscheiden wird. Die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses ist von entscheidender Bedeutung. Das Gremium wird darüber entscheiden, ob Föhlinger Gerechtigkeit widerfährt und seine Rechte als Eigentümer auf den Bau eines Hauses respektiert werden. In einer Zeit, in der das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat auf dem Spiel steht, ist es von größter Wichtigkeit, solche Fälle von Behördenwillkür aufzudecken und zu korrigieren. Die Öffentlichkeit wird über die Ergebnisse des Termins am 8. Mai umfassend informiert werden. Denn Transparenz und Gerechtigkeit sind Grundpfeiler einer funktionierenden Gesellschaft.

One thought on “Bürokratie à la Carte: Karlheinz Föhlinger und das absurde Bauverbot in St. Johannisberg!

  1. Ja so sieht es. Beim eintreiben von Beiträgen, wird es behandelt als Baugrundstück. Dann kommt der Behördenhammer. Das schlimme ist, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde auch noch im Sand verläuft. Da Frage ich mich als Bürger: Handelt es sich hierbei wieder um Krawatte-Krimminalität, wie es letzte Woche im Fernsehen gezeigt wurde.

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