Beschlossen und verkündet. Der Kreistag hat am gestrigen Nachmittag über die Zukunft der maroden Nahebrücke in Hochstetten-Dhaun gemäß vorliegender Beschlussvorlage entschieden. Infolge einer Zustandserfassung vor dem Übergang der Baulast wurde festgestellt, dass das im Jahr 1958 erbaute Brückenbauwerk auf der betreffenden Strecke erhebliche bauliche Schäden aufweist, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen. Eine wirtschaftliche Instandsetzung oder Aufrüstung zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Zustands und der erforderlichen Tragfähigkeit erweist sich jedoch als unwirtschaftlich. Daher soll das bestehende Bauwerk vollständig abgebaut und an derselben Stelle neu errichtet werden. Der Landkreis hat sich verpflichtet eine Ablöse an die Ortsgemeinde für die unterlassene Unterhaltung der Brücke zu zahlen.
Die geschätzten Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 3.170.378 Euro. Davon entfallen 129.050 Euro auf die Fahrbahndeckschicht und 3.041.328 Euro (davon förderfähig: 2.995.143 Euro) auf das Brückenbauwerk. Die Landesförderung beträgt 70 Prozent für die Fahrbahndeckschicht und 80 Prozent für die Erneuerung der Nahebrücke. Vor diesem Hintergrund beschloss die Kreisverwaltung, der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun als Ablöse für die Fahrbahndeckschicht einen Pauschalbetrag von 38.715 Euro und für das Brückenbauwerk einen Betrag in Höhe der tatsächlich anfallenden ungedeckten Kosten bei einer Neuerrichtung, jedoch maximal 794.971 Euro zu zahlen. Und der Passus gehört gestrichen.
Die Zahlung hat man gedeckelt. Im Klartext, mehr gibt es nicht. Mutet nach schlechtem Deal an. Was, wenn die Baukosten den Rahmen sprengen? Was, wenn die Brücke 4 oder 5 Millionen Euro kostet? Die Sportplatzbrücke lässt in diesem Zusammenhang recht schön grüßen. Die nahezu Verdreifachung der Kosten sollten Mahnung und Warnung genug sein. Stand jetzt bliebe die Ortsgemeinde bei einer Verteuerung der geschätzten Kalkulation auf einer nicht unerheblichen Finanzierungslücke sitzen. Man muss kein Experte sein, um vorhersagen zu können, dass die Brücke teurer werden wird. Krux, die Ablöse passt sich jedoch nicht den tatsächlichen Kosten an. Dynamik – Fehlanzeige.
Den Beschluss sollte die Ortsgemeinde keinesfalls mittragen. Die Entscheider müssten mit der Muffe gepufft sein, wenn sie den Kreisvorschlag eins zu eins so absegnen. Der Deal offenbart Gefahren. Der Rat von Hochstetten-Dhaun entscheidet am Mittwoch gesondert über die Vereinbarung. Es wäre nahezu grob fahrlässig freiwillig auf eine Zusatklausel zu verzichten. Diese sollte man unbedingt einfordern. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Der Rat sollte darauf beharren eine Änderung in die Vereinbarung aufnehmen zu lassen, die sicherstellt, dass die Ortsgemeinde keinerlei finanzielle Belastungen tragen muss, unabhängig von den tatsächlichen Baukosten der neuen Brücke. Diese Absicherung ist alternativlos. Ohne läuft man Gefahr über den Tisch gezogen zu werden.
Hier ein Textvorschlag für die Klausel:
„In Anbetracht der genannten Sachlage schlägt die Verwaltung vor, der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun als Ausgleichszahlung für die Brücke die Differenz zu den vom Land gewährten Zuwendungen zu gewähren, wobei keine Deckelung vorgesehen ist, sondern die Höhe der Zahlung sich an den tatsächlichen Kosten orientiert.“