Entscheidung über marode Nahebrücke in Hochstetten-Dhaun steht bevor!

Eine aufsehenerregende Sitzung des Kreistags steht bevor, und es geht um weit mehr als nur die üblichen Tagesordnungspunkte. Am kommenden Montag, den 6. November, wird über die Zukunft der maroden Nahebrücke in Hochstetten-Dhaun entschieden, und die Spannung ist greifbar. Die Beschlussvorlage, die in der Sitzung präsentiert wird, betrifft die Rückübertragung der Straßenbaulast. Dies gilt auch für die Nahe-Brücke entlang dieser Strecke. Die Verkehrsübergabe der neuen B 41 erfolgte am 26. Oktober 2022, wodurch die betreffende Strecke seit dem 1. Januar 2023 keine Kreisstraße mehr ist, sondern als Gemeindestraße geführt wird. Die Baulastverantwortung wurde somit von Landkreis Bad Kreuznach auf die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun übertragen.

Infolge einer Zustandserfassung vor dem Übergang der Baulast wurde festgestellt, dass das im Jahr 1958 erbaute Brückenbauwerk auf der betreffenden Strecke erhebliche bauliche Schäden aufweist, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen. Eine wirtschaftliche Instandsetzung oder Aufrüstung zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Zustands und der erforderlichen Tragfähigkeit erweist sich jedoch als unwirtschaftlich. Daher soll das bestehende Bauwerk vollständig abgebaut und an derselben Stelle neu errichtet werden. Ursprünglich hätte der Landkreis die betreffende Strecke inklusive des Brückenbauwerks vor dem Baulastträgerwechsel zum 1. Januar 2023 letztmalig mit Landesförderung (75 Prozent) ausgebaut, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dies ist nun jedoch aufgrund des bereits erfolgten Baulastträgerwechsels nicht mehr möglich. Daher ist der Landkreis dazu verpflichtet, eine Ablöse an die Ortsgemeinde für die unterlassene Unterhaltung der Brücke zu zahlen.

Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun plant sowohl die Instandsetzung der Fahrbahndeckschicht als auch den Rückbau und die Neuerrichtung des Brückenbauwerks. Die geschätzten Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 3.170.378 Euro. Davon entfallen 129.050 Euro auf die Fahrbahndeckschicht und 3.041.328 Euro (davon förderfähig: 2.995.143 Euro) auf das Brückenbauwerk. Die Landesförderung beträgt 70 Prozent für die Fahrbahndeckschicht und 80 Prozent für die Erneuerung der Nahebrücke. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kreisverwaltung vor, der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun als Ablöse für die Fahrbahndeckschicht einen Pauschalbetrag von 38.715 Euro und für das Brückenbauwerk einen Betrag in Höhe der tatsächlich anfallenden ungedeckten Kosten bei einer Neuerrichtung, jedoch maximal 794.971 Euro zu zahlen.

Moment, das würde ja bedeuten, dass die Zahlung gedeckelt ist. Was, wenn die Baukosten den Rahmen sprengen – siehe Sportplatzbrücle? Es wird bestimmt ein Weilchen dauern, bis das Projekt in die Umsetzung gehen kann. Wachsen die Zuschüsse des Kreises im Falle eine Falles mit, sodass die Ortsgemeinde save ist? Sind Nachschläge eingeplant? Alles andere würde ja bedeuten, dass die Ortgemeinde auf einer Eigenbeteiligung sitzenbleiben könnte. Diesbezüglich steht keine Silbe im Beschlussvorschlag. Die Klausel sollte aber rein. Zusammengefasst, folgen die Kreistagsmitglieder diesem Verwaltungsvorschlag? Maybe? Die Entscheidung über diese Angelegenheit wird zweifelsohne eine der spannendsten im nächsten Kreistagstreffen sein. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und darüber berichten.

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