Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand! Die Lehre bestätigt sich eindrucksvoll am nunmehr veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Das Urteil zugunsten der Ortsgemeinde war absolut er wartbar. Die Richter zeigten schon während der Gerichtsverhandlung kein Interesse an der Version des Bürgers. Der wurde in seinem Rede- und Vortragsrecht regelrecht beschnitten. Die mündliche Verhandlung wurde schon nach -26- Minuten durch den vorsitzenden Richter geschlossen. Daher wundert es nicht, „dass die Klage eines Anliegers, den Anliegerparkplatz mitsamt einer Behindertenparkfläche und den neuen Gehweg zurückzubauen, die gerodete Fläche adäquat wieder aufzuforsten und die Schneeräumungs- und Streupflicht hier besonders zu regeln, abgewiesen wurde“. So formuliert es der Öffentliche Anzeiger in seinem Artikel nach der Urteilsverkündigung.
Dass der erst jetzt und nicht vorher schon über die Angelegenheit berichtet – geschenkt! In dem Artikel wird dann aber noch ein Foto eingebunden, das einen völlig falschen Eindruck von den Gegebenheiten vor Ort erweckt / vermittelt. Weiter schreibt unser Lokalblatt: „Der Kläger meinte, es gebe genug Plätze; zur Abschirmung des Verkehrslärms und klimaschutzrechtlichen Gesichtspunkten sei eine Begrünung nötig“. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Im Gegenteil: Das Gericht prüfte weder die Rechtmäßigkeit der Beschlusslage des Gemeinderates noch Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der betreffenden Straßenbaumaßnahmen, obwohl dies klägerseits ausdrücklich beantragt wurde.
Wie auch, wenn das Gericht keinerlei Interesse zeigte, in eine Beweisführung einzutreten. Armes Deutschland. Der Kläger fand weder Gehör, noch konfrontierte das Gericht die Gegenseite mit seinen vorgebrachten Argumenten. Bürgermeister Hans Helmut Döbell, sein Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter sowie der stellvertretende Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde konnten sich in jeder Minute in Sicherheit wiegen, zur Sache nicht (konkret) aussagen zu müssen. Der Kläger hat nunmehr die Möglichkeit Berufung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Ausgang offen. Schlimm, der Öffentliche Anzeiger versäumte es in seinem Bericht dazulegen, worum es im Kern in diesem Rechtsstreit eigentlich geht.
Die Ortsgemeinde hat in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht gewonnen und doch verloren. Verloren deshalb, weil solche Klagen wie in der Parkplatzangelegenheit die Gemeinschaft spalten. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz hat die Verwaltung ihr Ermessen in gleichliegenden Fällen in gleicher Weise auszuüben beziehungsweise weder systemlos noch willkürlich vorzugehen. Über die betreffende Entscheidung des Gemeinderates wurde der Kläger im Vorfeld der Straßenbaumaßnahmen weder informiert, angehört noch wurden seine späteren Einwendungen in irgendeiner Art und Weise beachtet. Er wurde einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Warum hat man es versäumt, den Kläger in der Entstehung mitzunehmen? Wäre doch sicherlich ein Leichtes gewesen. Stattdessen baute man eine Wand der Desinformation auf und setzte auf Konfrontation. Guter Umgang mit seinen Bürgern geht anders.
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