Neulich beobachtet: Bus-Schülertransport verkehrt!

Ob diese Art des Schülertransportes gesetzlichen Vorgaben entspricht? Der Blog hegt da so seine Zweifel. Was ist passiert? Es ist kurz vor 16 Uhr, als die Schulbusse aus Kirn und Simmertal nahezu gleichzeitig im Hellbergblick aufschlagen. Ganztagsschulende und ab nach Hause. Soweit so gut! Der Bus aus Simmertal hält am Kindergarten, und dies, obwohl dort keine Haltestelle ist. Der lässt die Schülerinnen und Schüler aussteigen, um danach an der Einmündung „Am Wäldchen“ eine 180-Grad-Wende hinzulegen. Dazu muss der auch rückwärts rangieren. Einweiser, Fehlanzeige. Wie steht es in den Vorgaben: „Der Fahrer darf nur rückwärts fahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Versicherte nicht gefährdet werden. Kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich durch einen Einweiser einweisen zu lassen.“

Kinder wuseln herum und der Bus fährt einfach rückwärts – geht gar nicht. Durch das Wendemanöver spart der sich die Schleife über die enge Alte Straße, wie es die Vorgabe sein dürfte. Wie überhaupt, die Bushaltestelle rund 500 Meter weiter platziert ist. Der Busfahrer geht ein persönliches Risiko ein, um Zeit zu sparen? Schaut ganz danach aus. Nahezu zeitgleich kommt der Bus aus Kirn. Der hält zwar an der Bushaltestelle, fährt dann aber auch nur kurz weiter, um im Kurvenbereich Hellbergblick/Alte Straße eine Kehrwende hinzulegen. Wieder ohne Einweiser und wieder ohne Not. Finde den Fehler? Denn auch der könnte/müsste die Schleife bis zur Hauptstraße zu Ende fahren. Ob beide Fahrverhalten den Vorgaben entsprechen? Ganz sicher nicht. Es kann doch nicht jeder fahren wie er will. Oder etwa doch?

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