Behindertenparkplatz neben Arztpraxis ausweisen!

Die Botschaft aus dem Ortsgemeinderat ist ebenso eindeutig wie einstimmig! Ein Behindertenparkplatz muss her! Der soll auf dem Parkstreifen „Im Steingrund“ , gleich neben der Arztpraxis, verortet werden. Mit Schild und Zusatzschild und aufgemalten Markierungen sowieso. Zur Erinnerung: Es handelt sich um jene Parkbuchten, die im Zuge der Kreiselanlegung Ortsumfahrung um einige Stellflächen erweitert wurden. Nicht unbedingt, weil Bedarf besteht, sondern weil man es kann. Dass dafür der Grüngürtel bis auf wenige Quadratmeter abgespeckt werden musste – geschenkt.

Wer braucht schon Bäume, wenn auch Asphalt geht. Jedenfalls dürfte in Kürze der Behindertenparkplatz angelegt werden. „Für die Arztpraxis sehr gut und vorteilhaft“, so eine prompte Reaktion aus dem Rat unmittelbar vor der Beschlussfassung. Hä? Nur mal so nebenbei bemerkt. Behindertenparkplatz gut und schön. Kann man sogar machen, aber dann bitteschön vor der Arztpraxis und auf dem Gelände der Arztpraxis. Der hat Stellflächen. Wenn der Mediziner einen diesbezüglichen Bedarf angemeldet hat, was der Blog nicht weiß, dann sollte der das in eigener Regie vor seiner eigenen Praxistür oder dahinter im Hof tun. Ist doch auch näher! Dass die Ortsgemeinde sich verpflichtet fühlt, in einer Art Ersatzvornahme einen solchen auf den neuen Buchten anlegen zu müssen, ist am Thema vorbei regiert. Es sei denn, es geht gar nicht um die Arztpraxis, sondern um einen Sonderplatz für das Eck. So wurde es aber nicht kommuniziert. Im Gegenteil!

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