Bürgerentscheid in Hennweiler: Die Chancen das der kommt tendieren gegen null

In Hennweiler bewegt derzeit eine Frage viele Menschen: Sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden dürfen, ob in der Gemarkung eine PV-Freiflächenanlage entsteht? Die Initiative „Heimat erhalten – Zukunft gestalten“ hat dafür 255 Unterschriften gesammelt. Das Thema brennt vielen unter den Nägeln, die Diskussionen sind emotional und engagiert. In solchen Situationen hilft es manchmal, wenn ein Verwaltungsrechtler sich meldet, die rechtlichen Rahmenbedingungen erklärt und einordnet, was möglich ist – und was nicht. Denn nicht jede Frage, die politisch oder menschlich nachvollziehbar ist, lässt sich rechtlich auch per Bürgerentscheid klären. Mit der Abgabe der Unterschriften beginnt das formale Verfahren. Zunächst prüft die Verwaltung, ob die Unterschriften gültig sind und von wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern stammen. Diese Prüfung ist meist Routine und entscheidet noch nicht über Erfolg oder Misserfolg des Begehrens.

Entscheidend ist die nächste Stufe: die rechtliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht beim Kreis. Sie beurteilt, ob das Anliegen überhaupt Gegenstand eines Bürgerentscheids sein darf. Maßgeblich ist dabei § 17a der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz. Darin ist geregelt, dass bestimmte Themen ausdrücklich vom Bürgerentscheid ausgeschlossen sind – darunter die Bauleitplanung. Und genau hier liegt der Knackpunkt. Die geplanten PV-Freiflächenanlagen in Hennweiler sind nicht zufällig ausgewählt. Sie beruhen auf der 4. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV und einem regionalen Energiekonzept für Rheinhessen-Nahe. In einer Potenzialstudie wurden für Hennweiler mehrere Flächen – konkret die Flächen 10, 11 und 12 – als geeignet identifiziert und bewertet. Auf dieser Grundlage hat der Ortsgemeinderat bereits einen wichtigen Schritt getan: Er hat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, einen Bebauungsplan für das Teilgebiet „Hennweiler Süd und Ost“ mit der Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ aufzustellen. Der Beschluss wurde gefasst, das Verfahren nach dem Baugesetzbuch eingeleitet und im Amtsblatt bekannt gemacht.

Damit befindet sich das Vorhaben eindeutig im Bereich der Bauleitplanung. Und das hat Folgen: Ein Bürgerentscheid, der inhaltlich auf die Verhinderung oder Rücknahme dieser Planung abzielt, ist rechtlich nicht zulässig. Die Zahl der Unterschriften, die Intensität der Debatte oder die Emotionen im Dorf ändern daran nichts. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bürgerentscheid überhaupt stattfinden darf, eher gering. Fällt die Prüfung der Kommunalaufsicht negativ aus, ist das Verfahren beendet – dann wird es keinen Bürgerentscheid geben. Fällt sie positiv aus, geht die Sache zurück an den Ortsgemeinderat. Dieser hätte dann keinen freien Spielraum: Entweder er übernimmt das Anliegen selbst oder er muss einen Bürgerentscheid zulassen. Ein einfaches Blockieren wäre rechtlich nicht möglich.

Erst wenn diese Hürde genommen wäre, würde die Frage nach einem Abstimmungstermin gestellt. Fest steht bereits: Ein Termin am 22. März gemeinsam mit den Landtagswahlen scheidet aus Zeitgründen aus; für den Fall der Fälle müsste ein anderer Termin gefunden werden. Am Ende zeigt sich das Spannungsfeld deutlich: Ein Bürgerentscheid könnte – unabhängig vom Ausgang – Klarheit, Rückendeckung und möglicherweise mehr Frieden im Dorf bringen. Ohne eine solche Entscheidung bleibt leicht ein fahler Eindruck zurück, weil viele das Gefühl haben, nicht gehört worden zu sein. Rechtlich jedoch sind die Hürden hoch, seit der Bebauungsplan auf den Weg gebracht wurde. Wie die Kommunalaufsicht entscheidet, bleibt abzuwarten – sicher ist nur: Nichts ist endgültig, aber vieles ist bereits vorgezeichnet.

5 thoughts on “Bürgerentscheid in Hennweiler: Die Chancen das der kommt tendieren gegen null

  1. Noch einen „Backofen“ in unserer VG. Wisst ihr eigentlich, dass diese Anlagen ca. 70Grad heiß werden?
    Mit solch großen und heißen Anlagen wollen wir der Klimaerwärmung den Kampf ansagen? Viel Erfolg!

    1. Und das nächste Ding dieser Art in unmittelbarer Nähe „Solarpark Wickenrodt “, 61 ha groß also noch größer als die Dinger in Hennweiler , Hochstetten-Dhaun-Karlshof , Solarpark „Itzbach – In den weißen Äckern Nord“, bei Oberhausen , Irrsinn nimmt immer schlimmere Formen an.
      Wir pflastern dann mal unsere Natur richtig zu,

  2. Bürgerentscheid in Hennweiler : Die Gemeinde hat zwar einen Aufstellungsbeschluss für einen B Plan gefasst aber bis zur Einreichung der Antragsunterlagen für den Bürgerentscheid den Beschluss nicht bekannt gemacht, ist also nicht „in Kraft“ getreten.
    Beschlüsse treten mit dem Tag der Bekanntmachung (öffentlich) in Kraft

  3. Tja Herr Pfrengle,
    Sie halten sich da sehr an die
    „Öffentlich rechtlichen“ Medien, in denen immer öfter auffaellig -erweise nur Teilwahrheiten stehen, analog dem Greenwash-Mainstrem. Weisen Sie mich bitte darauf hin, wann und wo die Veroeffentlichung war !

  4. Tja Herr Pfrengle,
    Sie halten sich da sehr an die
    „Öffentlich rechtlichen“ Medien, in denen immer öfter auffaellig erweise nur Teilwahrheiten stehen, analog dem Greenwash-Mainstream. Weisen Sie mich bitte darauf hin, wann und wo die Veroeffentlichung war !
    Von Rechtskraft keine Spur !
    Ergo: Es sind noch alle Möglichkeiten gewahrt, liebe Hennweilerer !!!!

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