Verkehrssicherung: Entscheidung über Geländer auf Schloss Dhaun fällt am 6. Oktober

Schon mitbekommen? Am Montag, den 6. Oktober, befasst sich der Zweckverband Schloss Dhaun erneut mit dem leidigen Thema Verkehrssicherung. Konkret geht es nach wie vor um die Errichtung eines Geländers vor der Mauer, das als Durchlaufschutz dienen soll. Zur Entscheidung stehen zwei Beschlussvorlagen: Zum einen könnte ein Holzgeländer errichtet werden, für das die Verwaltung bereits ein erstes Angebot eingeholt hat. Um eine ausreichende Haltbarkeit zu gewährleisten, würden die Holzpfosten auf verzinkten H-Postenträgern montiert und einbetoniert. Es schaut zwar aus wie gewollt und nicht gekonnt, würde aber seinen Zweck erfüllen. Nur mal so nebenbei bemerkt: Zum Erscheinungsbild des altehrwürdigen Schlosses passt ein Geländer vor der Mauer nicht wirklich. Als Alternative wird vorgeschlagen, dem Pächter Rüdiger Lanz einen Zuschuss in Höhe von 17.670,91 Euro (entsprechend dem Kostenvoranschlag der Holzvariante) zur Verfügung zu stellen, damit er auf eigene Kosten ein passenderes und optisch ansprechenderes Metallgeländer installieren lassen könnte. Voraussetzung dafür wäre, dass die Maßnahme bis 2026 umgesetzt wird.

Die Bauaufsicht und die Denkmalschutzbehörde stellen in einem gestrigen Schreiben von Christoph Liesenfeld Dipl.-Ing. Architekt / Amtsleiter Landkreis Bad Kreuznach an www.kirner-land-nachrichten.de klar, dass sie ein sicherndes Geländer nicht verlangen, wie es zwei vergangene Beiträge vermuten lassen, da hierfür keine Ermächtigungsgrundlage besteht. Maßgeblich ist vielmehr die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers nach §§ 823 und 836 BGB: Er entscheidet eigenverantwortlich, ob und welche Maßnahmen nötig sind. Kommt es dabei zu baulichen Veränderungen, müssen Bauaufsicht und Denkmalschutzbehörde allerdings eingebunden werden, um eine denkmalverträgliche Umsetzung sicherzustellen. Nur deshalb kommt die Behörde ins Spiel. Gut zu wissen!

Wie also entscheiden? Sowohl das eine als auch das andere ist nicht optimal, aber offenbar erlaubt die Rechtslage kein „Weiter so“ mit nur der Schlossmauer als Sicherheitsvorkehrung gegen ein Herunterfallen – auch und vor allem nicht bei Veranstaltungen. Wenn Bauaufsicht und Denkmalschutz nicht Triebfeder für die Geländer sind, wer dann? Der Zweckverband? Der Pächter? Sei’s drum, mit dieser Entscheidung möchte, oder vielmehr muss, der Zweckverband seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen und zugleich eine Lösung finden, die den hohen gestalterischen Ansprüchen am historischen Schloss Dhaun gerecht wird. Und die Lösung muss der Denkmalschutz absegnen.

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