Mit den Worten „Das leidige Thema Waschstraßen“ eröffnete der Vorsitzende Richter am Landgericht Bad Kreuznach am 2. September einen Gütetermin in einem Verfahren einer Privatperson aus Meddersheim gegen die Aral Hofferberth GmbH & Co. KG, vertreten durch den Pächter B. Eine Entscheidung fiel nicht. In Abstimmung mit beiden Parteien bestellte das Gericht einen Gutachter, der auf Schäden durch Waschstraßen spezialisiert ist. Er soll klären, ob die vom Kläger geltend gemachten Dellen und Kratzer am Fahrzeug tatsächlich auf den Waschgang in der Anlage am Stadteingang von Bad Sobernheim zurückzuführen sind. Erst nach Vorlage des Gutachtens wird das Verfahren fortgesetzt. Mit dem Gutachten steht und fällt die Entscheidung.
Der Kläger hatte im vergangenen Jahr die Waschstraße genutzt und nach eigener Darstellung unmittelbar danach die Schäden festgestellt und gemeldet. Die Haftpflichtversicherung HDI lehnte eine Regulierung ab. Ihrer Auffassung nach seien die Schäden bereits vorher vorhanden gewesen. Im Termin bestätigte eine Mitarbeiterin der Anlage, dass es während des Waschgangs zu einer kurzfristigen Störung einer seitlichen Walze gekommen sei. Sie habe das Problem jedoch selbst beheben können. Auf Nachfrage des Richters räumte sie ein, dass Störungen und Schadensmeldungen „schon öfter“ vorkämen – so etwa einmal im Monat. Der Anwalt der Beklagten wies auf regelmäßige Wartungsintervalle hin. Ein als Zeuge geladener Wartungsmitarbeiter erschien nicht; das Gericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld. Einen vom Richter angedeuteter Vergleich lehnte die HDI strikt ab. Der Vorstoß lief ins Leere. Nach Angaben des Anwalts schließt die Versicherung Vergleiche in Waschstraßenfällen grundsätzlich aus.
Fazit: Das Verfahren bleibt offen – entscheidend wird das Gutachten sein. Bis zu einer gerichtlichen Klärung bleibt für Nutzerinnen und Nutzer der Anlage in Bad Sobernheim ungewiss, ob und unter welchen Umständen im Schadensfall mit einer Regulierung durch die Versicherung gerechnet werden kann. Auffällig, und das wurde im Verfahren in der Zeugenbefragung herausgearbeitet, scheint die Häufigkeit zu sein, in der Schäden durch Waschvorgänge dem Personal gemeldet werden.


