Auf dem Campingplatz in Haumühle stehen zahlreiche Dauercamper vor einer unerwarteten Veränderung. Sie müssen ihre Parzellen räumen – eine Maßnahme, die irrtümlich mit neuen Hochwasserschutzrichtlinien in Verbindung gebracht wurde. Tatsächlich existieren die Hochwassergrenzen jedoch bereits seit 2009. Bisher wurde offenbar nicht systematisch kontrolliert, ob diese Regelungen eingehalten wurden oder ob Parzellen in risikobehafteten Bereichen vergeben wurden. In den letzten Tagen erhielten die betroffenen Camper Kündigungen mit der Aufforderung, ihre Stellplätze innerhalb von sieben Wochen zu verlassen. Die betroffenen Parzellen liegen in einer ausgewiesenen Hochwassergefahrenzone entlang des Simmerbachs. Viele der Camper haben ihre Stellflächen über Jahre hinweg genutzt, zum Teil mit festen Anbauten versehen – ohne dass es während dieser Zeit behördliche Eingriffe gab. Die Nutzer gingen davon aus, dass die ihnen zugewiesenen Flächen den geltenden Vorschriften entsprechen, da sie diese über lange Zeit hinweg ohne Einschränkungen nutzen konnten.
Die Camper sehen sich nun mit einer neuen Situation konfrontiert: Die Hochwasserschutzlinien gelten bereits seit Jahren, doch die plötzliche Durchsetzung der bestehenden Vorgaben kommt für sie unerwartet. Erst in einem Gespräch mit der Kreisverwaltung erhielten sie Klarheit über die Hintergründe der Entscheidung. Dabei wurde betont, dass es sich nicht um neue Vorschriften handelt, sondern um die Umsetzung bereits seit Langem geltender Regelungen. Einige Betroffene hätten sich gewünscht, dass die Informationen zu den Hochwasserzonen früher kommuniziert worden wären. Da auf dem Campingplatz derzeit keine alternativen Stellflächen zur Verfügung stehen, müssen die Camper nun kurzfristig nach neuen Möglichkeiten suchen.
Inzwischen wurde rechtliche Beratung eingeholt, um die Kündigungen zu überprüfen. Die Erfolgsaussichten hängen von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Zuletzt nahm ein Team des Kreises den Campingplatz genau unter die Lupe, möglicherweise um die Einhaltung der Hochwasserschutzvorgaben zu überprüfen. Ob es sich um eine Routinekontrolle oder eine gezielte Maßnahme handelt, ist nicht offiziell bestätigt. Die Kontrolle soll nun erstmals Klarheit darüber schaffen, in welchem Umfang die bestehenden Hochwasserauflagen beachtet wurden. Ein ursprünglich geplantes Treffen der Betroffenen wurde inzwischen abgesagt. Einige gehen nun davon aus, dass auch weitere Bereiche des Campingplatzes auf ihre Hochwassersicherheit hin geprüft werden. Sollten dabei weitere Parzellen als risikobehaftet eingestuft werden, könnte dies Auswirkungen auf zusätzliche Camper haben.

Hinweis:
In Rheinland-Pfalz gelten für Dauercamper mit festen Stellplätzen in gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten strenge Auflagen. Neue bauliche Anlagen wie feste Vorbauten oder Terrassen sind grundsätzlich nicht erlaubt, und auch bestehende Bauten unterliegen bestimmten Bedingungen, um sicherzustellen, dass sie keine akute Gefährdung darstellen. Dauercamping ist in solchen Gebieten nur mit einer speziellen Genehmigung gestattet, und bei Hochwassergefahr müssen Campingplätze schnell evakuiert werden können. Camper tragen das Risiko von Hochwasserschäden selbst, da Versicherungen für solche Gebiete oft keine Deckung bieten. Betreiber sind verpflichtet, die Hochwasserschutzvorgaben einzuhalten und ihre Pächter darüber zu informieren. Werden Verstöße gegen diese Vorgaben festgestellt, kann dies zu Kündigungen oder Nutzungsbeschränkungen führen. Zudem haben die zuständigen Behörden das Recht, regelmäßig Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen.