Nicht vorschnell bezahlen: Ist die 80er-Radarfalle zwischen Waldböckelheim und Steinhardt überhaupt rechtmäßig?

Ist das noch Verkehrsüberwachung oder schon modernes Raubrittertum? Wer irgendwann einmal in die Radarfalle auf dem B-41-Abschnitt zwischen Waldböckelheim und Steinhardt geraten ist, wird eben vor diese Frage gestellt. Ausgangs Waldböckelheim, werden die Verkehrsteilnehmer auf eine Geschwindigkeit von 80 km/h herunterreduziert. Ein direkt darunter angebrachtes Zusatzschild „600 Meter“ weist auf die Länge der Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Nach Adam Riese sind ja dann wohl nach der 600-Meter-Beschränkung, wieder 100 km/h erlaubt. Was ist davon zu halten, wenn die Polizei im Zuge ihrer Verkehrsüberwachung nach 700 Metern an einem Feldwegeingang ihre Radarfalle aufbaut und danach Bescheide verschickt, die auf eine Begrenzung auf 80 km/h basieren. Ist das korrekt? Darf das so sein? Wenn 600 Meter draufstehen, dann sollte man doch auch annehmen dürfen, dass die Verkehrsüberwacher diese nicht beliebig nach hinten, konkret auf 700 Meter, ausdehnen dürfen?

Vielleicht aus dem Grund, weil sich die Messung an dieser Feldweggabelung prima aufstellen lässt? Motto: Was sind schon ein paar Meter? Ein von dieser Verfahrensweise betroffener Autofahrer, äußert dem Blog gegenüber seine Fassungslosigkeit. Der vermutet Willkür! Äußert der seinen Unmut zurecht? Sogleich die Strecke zwischen 80 km/h-Schild und Messpunkt abgefahren, stehen auf seinem Tacho am Ende 700 Meter. Der unterstellt daher Trickserei. Und auch der Blog hat die Entfernung – mit dem Kilometerzähler auf „Null“ – ausgetestet. Exakt an der Messstelle sprang der auf 700 Meter hoch. Logisch, der Tacho ist kein geeichtes Messinstrument, aber rund 100 Meter driften die unterschiedlichen Verfahren bestimmt nicht auseinander. Keine Frage, zumindest leise Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Bescheide sind angebracht, selbst wenn die Messchleife einige Meter weiter unten auslösen sollte. Die 600 Meter dürften keinesfalls zu halten sein. Jetzige oder zukünftige Betroffene, sollten ihre Bescheide anwaltlich überprüfen lassen.

Zumindest sollten die Widerspruch, unter Berücksichtigung der nicht eingehaltenen 600-Meter-Regel, einlegen. Diesen Fakt gilt es den Fokus zu rücken. Entsprechende Bescheide dürften, wenn überhaupt, nur auf einer Basis der dann ja erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h verschickt werden. Die ist einzuhalten. Die Messstelle ist zumindest fragwürdig. Verkommt die sogar zur Messfalle? Just auf der Geraden einer zweispurig ausgebauten Straße, dann wenn die Autofahrer nach dem Ende des 80 km/h Bereiches im Übergang wieder beschleunigen, dann schnappt die zu. Alleine der Umstand, birgt ein gewisses Abzocke-Geschmäckle. Wird die Stelle behördlicherseits als Einnahmequelle gesehen, um klamme Kassen zu füllen? Die Umstände deuten zumindest daraufhin. Schluss mit dem Blitzer-Wahnsinn. Kein Mensch hat was gegen Verkehrsüberwachung und der daraus mit einhergehenden mehr Sicherheit einzuwenden, aber gegen Abzocke.