Zwischen Ältestenrat und Öffentlichkeit: Döbell und die AfD im politischen Clinch

Manchmal erinnert Kommunalpolitik an ein Theaterstück – nur ohne Regieplan und mit überraschender Improvisationsfreude. So etwa in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates, in der der Erste Beigeordnete Hans-Helmut Döbell einen bemerkenswerten Auftritt hinlegte. Nach der Abstimmung zum Flächennutzungsplan „Itzbach – In der weißen Äckern Mitte“ – die nebenbei bemerkt in seinem Interesse ausgegangen ist – kommentierte er öffentlich das Abstimmungsverhalten des AfD-Fraktionssprechers Uwe Jung und bezog sich dabei auf Einschätzungen, die nach üblicher kommunalrechtlicher Praxis eher in den Bereich nichtöffentlicher Beratungen fallen dürften. Wurde damit ein grundlegendes kommunalrechtliches Prinzip verletzt, die Verschwiegenheitspflicht? Und keiner hat es bemerkt? Doch, FDP-Fraktionssprecher Thomas Bursian wies in der Sitzung sehr wohl darauf hin, dass Interna bitte auch Interna bleiben sollten – höflich, aber deutlich genug, um den Kommentar Döbells zu kritisieren.

Ob die Äußerungen des Ersten Beigeordneten tatsächlich unter die Verschwiegenheitspflicht fallen, müssten Juristen im Zweifel prüfen – doch der Eindruck einer Grenzüberschreitung lag zumindest deutlich im Raum. Da ein solches Solo im politischen Theater schnell isoliert wirkt, griff Bürgermeister Thomas Jung – obwohl er eigentlich hätte zurechtweisen müssen – direkt zum nächsten dramaturgischen Element: Er erinnerte an einen früheren Vorgang, bei dem die AfD-Fraktion ebenfalls anders abgestimmt hatte als offenbar erwartet. Auch hier entstand für Außenstehende der Eindruck, dass interne Beratungsvorgänge im öffentlichen Raum weitergereicht wurden.

Klar ist: Nichtöffentliche Gremien wie der Ältestenrat sind traditionell Rückzugsorte für vertrauliche Abstimmungen und Stimmungsbilder, nicht Bühnen für spätere politische Seitenhiebe. Das Kommunalrecht betrachtet solche Situationen naturgemäß nüchtern: Interna aus nichtöffentlichen Sitzungen sind geschützt, und Amtsträger müssen besonders sorgfältig sein. Welche Konsequenzen im Einzelfall folgen, hängt von vielen Faktoren ab: Ratsgremien können eine Rüge aussprechen, die Kommunalaufsicht prüfen lassen oder es bleibt bei politischer Kritik. Ob und welche Schritte im Fall von Herrn Döbell tatsächlich folgen, bleibt abzuwarten – „wo kein Kläger, da kein Richter“. Unabhängig davon zeigte der Abend auf fast lehrbuchhafte, satirische Weise, wie dünn die Trennlinie zwischen politischer Debatte und unfreiwilliger Selbstkomik sein kann. Und wie wichtig es wäre, dass manche Darsteller sich gelegentlich daran erinnern, dass Vertraulichkeit kein Bühnenvorhang ist, den man nach Belieben hebt oder senkt – sondern das Fundament, damit das kommunale Stück nicht sofort im Improvisationstheater endet.

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