Genehmigung für Windpark erteilt – werden die Gegner den Klageweg beschreiten?

Kurzer Blick in die Verbandsgemeinde Nahe-Glan: Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat der Firma RWE die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb von acht Windenergieanlagen in den Gemarkungen Bad Sobernheim, Monzingen und Nußbaum erteilt. Die Entscheidung wurde inzwischen öffentlich bekannt gemacht und kann sowohl in der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan als auch in der Kreisverwaltung eingesehen werden. Damit ist der Weg für das Projekt „Windpark Zollstock“ formal frei – die Ampel steht also auf Grün, was der Bürgerinitiative allerdings gar nicht gefallen dürfte. Ganz abgeschlossen ist das Verfahren jedoch noch nicht. Innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung können Betroffene und anerkannte Umweltverbände rechtliche Schritte gegen die Genehmigung einlegen. Möglich wäre etwa eine Klage, falls formale Fehler im Genehmigungsverfahren oder in Umweltgutachten nachgewiesen werden können.

Auch Einwände zu Themen wie Lärmschutz, Artenschutz oder Landschaftsbild könnten dabei eine Rolle spielen. Werden die Gegner eine Klage in Erwägung ziehen? Sehr wahrscheinlich. Allzu sicher sollte sich RWE daher noch nicht sein. Bereits im September hatte das Unternehmen in Bad Sobernheim zu einem Infomarkt eingeladen, um über das Projekt zu informieren. Dabei war auch Kritik laut geworden: Einige Bürger bemängelten mangelnde Transparenz und befürchteten Eingriffe in Natur und Landschaft. Vertreter der Bürgerinitiative kündigten bereits an, die Genehmigungsunterlagen genau zu prüfen und gegebenenfalls den Rechtsweg zu beschreiten. Während RWE den Windpark als wichtigen Beitrag zur Energiewende sieht, bleibt der Widerstand vor Ort spürbar. Ob die acht geplanten Windräder tatsächlich wie vorgesehen gebaut werden können, dürfte sich erst in den kommenden Wochen zeigen.

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