Im Baugebiet Scheiberling in Hochstetten-Dhaun warten derzeit 24 gemeindeeigene Parzellen auf ihre künftigen Bauherren. Laut Übersicht auf der VG-Internetseite ist bislang nur eine Fläche tatsächlich bebaut. Acht Grundstücke sind als „reserviert“ gekennzeichnet, 16 gelten als frei verfügbar, der Rest liegt in privater Hand. Für Stirnrunzeln sorgt insbesondere der Status „reserviert“. Während „verkauft“ eindeutig bedeutet, dass ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde, bleibt „reserviert“ unbestimmt. Heißt das, dass ein Interessent lediglich sein Interesse bekundet hat? Ist ein Kauf verbindlich vorbereitet oder könnte die Reservierung jederzeit wieder aufgehoben werden? In vielen Kommunen werden Bauplätze für einen begrenzten Zeitraum, meist drei bis sechs Monate, reserviert, um Käufern Zeit für Finanzierungs- und Baufragen zu geben. Doch im Scheiberling stehen die Parzellen bereits seit über einem Jahr erschlossen zur Verfügung, auf der VG-Seite ist der Status „reserviert“ jedoch teils über Monate hinweg unverändert vermerkt. Die entscheidende Frage lautet daher, wie lange eine Reservierung in Hochstetten-Dhaunnaufrechterhalten werden kann, ob es Fristen gibt, nach deren Ablauf ein Grundstück wieder als frei gilt und wann aus einem „reserviert“ schließlich ein „verkauft“ wird. Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden könnten mit klaren Angaben zur Dauer und Verbindlichkeit von Reservierungen für mehr Transparenz sorgen, denn für viele Bauwillige macht es einen Unterschied, ob Grundstücke tatsächlich vergeben sind oder ob sich doch noch Chancen bieten.
Baugebiet Scheiberling: Viele Reservierungen, wenig Verkäufe?
