Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun hat in Dhaun ein Wohnhaus aus einem Nachlass übernommen. Hinter dem Gebäude befindet sich ein Hang, von dem wiederholt Steine abgegangen sind. Für die Sicherung war bislang die Kommune zuständig, zuletzt mussten nach einem größeren Felsabgang kostspielige Maßnahmen durchgeführt werden. Nun bietet die Gemeinde das Haus über eine Immobilienplattform zum Verkauf an – zu einem deutlich höheren Preis als beim Erwerb. Laut Makler habe die Ortsgemeinde „keine Verwendung“ für das Gebäude. Doch der schnelle Weiterverkauf wirft Fragen auf: Warum kaufen, wenn es gleich wieder auf den Markt kommt? Auffällig ist zudem, dass die Anzeige als „Privatverkauf“ erscheint und die Gemeinde darin gar nicht erwähnt wird. Auch die bekannte Steinschlagproblematik findet sich in der Beschreibung nicht wieder. Der Eindruck drängt sich auf, dass es der Kommune weniger um Spekulation geht, sondern vielmehr darum, Verantwortung und Kosten loszuwerden. Doch Kommunen sind keine Immobilienhändler – und Transparenz wäre hier das Mindeste.
Denken und spekulieren wir mal laut: Mit dem Verkauf könnte die Haftung für den Hang zumindest teilweise auf den Käufer übergehen. Für die Kommune wäre das Problem damit vom Tisch – wenn auch nicht vom Hang. Juristisch ist das zulässig. Politisch und moralisch aber wirkt es schief: Bürger und Käufer erwarten Transparenz und Fairness, nicht den Auftritt als vermeintlicher „Privatverkäufer“. Wahrscheinlich ist man sich gar nicht bewusst, wie schnell so ein Geschäft nach Tricksen aussieht. Klar ist: Über bekannte Risiken wie mögliche Felsbewegungen muss aufgeklärt werden. Geschieht das nicht, können Käufer später Ansprüche geltend machen – bis hin zu Schadensersatz. Wer Interesse hat, sollte genau hinschauen und Unterlagen einfordern. Und wer lieber ruhig schläft, hält sich besser fern.