Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun plant die umfassende Erneuerung eines wichtigen Verkehrsbauwerks. Vorgesehen sind sowohl die Instandsetzung der Fahrbahndeckschicht als auch der Rückbau und die komplette Neuerrichtung des Brückenbauwerks. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt das Projekt mit einer Förderung in Höhe von 2,2 Millionen Euro. Der entsprechende Förderbescheid wurde bereits übergeben. Grundlage ist eine Gesamtkostenschätzung von rund 2,94 Millionen Euro, wie sie in einer offiziellen Mitteilung des Landes genannt wurde. Daraus ergibt sich ein kommunaler Eigenanteil von rund 770.000 Euro – also 25 Prozent der Gesamtkosten. Für Irritationen sorgt jedoch, dass die Zahlen mitunter abweichen. So geht eine Kostenaufstellung des Kreises aus dem Jahr 2023 von Gesamtkosten in Höhe von 3.170.378 Euro aus. Davon entfallen etwa 129.000 Euro auf die Fahrbahndeckschicht und rund 3,04 Millionen Euro auf das Brückenbauwerk.
Vor diesem Hintergrund beschloss die Kreisverwaltung am 6. November 2023, der Ortsgemeinde für die Fahrbahndeckschicht einen pauschalen Ablösebetrag in Höhe von 38.715 Euro zu zahlen. Für das Brückenbauwerk übernimmt der Kreis die tatsächlich anfallenden, nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten – jedoch maximal bis zu 794.971 Euro. Diese Summe entspricht dem kalkulierten Eigenanteil der Ortsgemeinde. Diese Regelung hat einen klaren Hintergrund: Die Brücke befand sich ursprünglich im Eigentum des Kreises und wurde im Rahmen eines Eigentumswechsels an die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun übertragen. Ziel dieser Übergabe war, dass die Gemeinde künftig eine Brücke in technisch einwandfreiem Zustand übernimmt. Um dieses Ziel zu erreichen, beteiligt sich der Kreis nun an den Sanierungskosten, obwohl sich die Brücke mittlerweile im Eigentum der Kommune befindet.
Dabei handelt es sich letztlich um Kreisgelder, die bereits an die Ortsgemeinde ausgezahlt wurden – ein Punkt, der in der öffentlichen Berichterstattung bislang nicht immer eindeutig dargestellt wurde. Offen bleibt die Frage, warum sich die vom Land kalkulierten Kosten für das Brückenbauwerk im Vergleich zu früheren Annahmen deutlich reduziert haben. Nehmen wir das zur Kenntnis – entscheidend ist nun, dass die Finanzierung gesichert ist und die Umsetzung voranschreiten kann. Gleichwohl gilt: Sollte es im Verlauf des Projekts zu unerwarteten Kostensteigerungen kommen – wie zuletzt bei der Sportplatzbrücke –, müsste die Gemeinde mögliche Mehrkosten selbst tragen. Auch wenn das nicht zwingend eintreffen muss ist ein gewisses finanzielles Restrisiko nicht auszuschließen eher sogar wahrscheinlich.