Ich frage mich, warum Herr Jung in seiner Beschlussvorlage 2024/466 bei den unbebauten Grundstücken nur „ca. 4-7%“ angibt. Dabei hat er doch die exakte Zahl! Er weiß, für wie viele Quadratmeter insgesamt wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Dazu muss er entweder die Quadratmeter aus den Bescheiden zusammenzählen oder seine Gesamteinnahmen an wiederkehrenden Beiträgen aus dem Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke durch den Beitragssatz pro Quadratmeter teilen. Dann braucht er in einem zweiten Schritt nur noch die Bescheide herauszufiltern (das sollte jede EDV schaffen), mit denen nur wiederkehrende Beiträge und keine Gebühren erhoben werden. Das sind dann die Bescheide für die unbebauten Grundstücke, die keine Gebühren zahlen und aus Solidarität mit den Verbrauchern auch was bezahlen sollen, wenn das Wasser an ihrem Grundstück nur vorbeiläuft. Von diesen Bescheiden zählt man dann die Quadratmeter zusammen, für die der Beitrag erhoben wird. Diese Zahl teilt man dann durch die gesamten beitragspflichtigen Quadratmeter, und man erhält statt „ca. 4 – 7% “ eine ganz exakte Zahl! Herr Jung sollte seine Hausaufgaben besser machen. Zu seinem Ergebnis kann jeder Lehrer nur sagen: Ungenügend, setzen! Mit diesem Datenhintergrund sind die Angaben von Herrn Jung eine Zumutung!