Kreisrechtsausschuss gibt Karlheinz Vöhlinger Recht: Bauvorhaben in St. Johannisberg darf realisiert werden!

Ende gut alles gut! Der Kreisrechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Mai zugunsten von Karlheinz Vöhlinger entschieden und damit den Weg für sein Bauvorhaben im idyllischen Ortsteil St. Johannisberg freigemacht. Die Erörterung brachte den gewünschten Erfolg. Vöhlinger hatte wegen der Ablehnung seiner Bauanfrage durch das Bauamt das Kreis-Gremium angerufen. Die Ablehnung erfolgte seinerzeit ohne nachvollziehbare Begründung durch einen einzelnen Sachbearbeiter, ohne Einbindung der örtlich zuständigen Kirner Kollegen. Vöhlinger, der seit 1990 Steuern, Gebühren und Abgaben für das als Baugrundstück ausgewiesene Grundstück entrichtet, u nd das nicht zu knapp, wurde durch die Entscheidung des Bauamtes schwer enttäuscht. Das Grundstück ist im Kataster eingetragen und wird im Flächennutzungsplan als Baugrund in zweiter Reihe mit extra Zufahrt geführt.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Landrätin blieb erfolglos, doch Vöhlinger ließ sich nicht entmutigen und brachte den Fall vor den Kreisrechtsausschuss. In der Verhandlung wurde die Ablehnung seines Bauantrags zurückgenommen, und Vöhlingers Rechte als Eigentümer wurden bestätigt. „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat“, betonte Vöhlinger. „Es ist unerlässlich, dass behördliche Entscheidungen transparent und gerecht getroffen werden.“ Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun wird nun einen entsprechenden Bebauungsplan erstellen und die Kosten dafür tragen müssen. Sollte dies nicht geschehen, plant Vöhlinger, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Sein Fall ist ein Beispiel für die Notwendigkeit, behördliche Willkür aufzudecken und zu korrigieren. Traurig, die Verwalter sind kaum mehr für die Menschen da. Sein Bürgerrecht durchzusetzen geht heutzutage (fast) nur noch mit einem langen Atem und Klageandrohungen.

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