„Tarnen, täuschen, tricksen“? Bei der Arztpraxis-Posse lies der Steuerzahlerbund nicht locker!

Fünf Jahre ist das jetzt her! Was haben sich Orts- und Verbandsgemeinde in 2018 verbogen und gewunden, als der Bund der Steuerzahler unbequeme Fragen in der Arztpraxisangelegenheit stellte. Beim eher zufälligen Durchstöbern des mittlerweile gewaltigen Archivs, ist der Blog auf alte Zeitungsberichte sowie dem damaligen Mailverkehr zwischen Verbandsgemeinde und Steuerzahlerbund gestoßen. Man, man, man, was hat die VG rumgeeiert, um den kritischen Nachfragen aus Mainz irgendwie doch noch zu entkommen oder wenigstens abzumildern (Zeitungsbericht oben). Wirklich gelungen ist das nicht. Überzeugende Argumente, um aus den Klauen des Steuerzahlerbundes zu entkommen, hatten der damalige Beauftragte Werner Müller sowie auch Bürgermeister Hans Helmut Döbell nicht zu bieten. Wie will man ein solches Konstrukt auch moralisch legitimieren? Dementsprechend vernichtend fiel das Fazit von Rene Quante, dem Mainzer Gesicht des Steuerzahlerbundes, aus.

Das ist jetzt zwar schon eine Weile her, aber mit Blick auf die „Sahne-Filet-Industriefläche“ dennoch aktueller denn je. Der Blog will in Kürze eine zeitliche Abfolge der unendlichen Geschichte – inklusive Schriftverkehr – aufschlüsseln und in Form eine Chronik in einem gesonderten Untermenü für die Nachwelt verständlich erklären. Denkbar auch, eine Dauerposition in der Randspalte. Die nochmalige Erinnerung an diese Kontroverse soll dazu beitragen, das Bewusstsein für transparentes Handeln und die Verantwortlichkeit der öffentlichen Institutionen zu schärfen. Die geplante Chronik wird zeitnah auf dieser Plattform veröffentlicht werden und lädt die Öffentlichkeit dazu ein, einen tieferen Einblick in diese bedeutsame Episode der lokalen Geschichte zu gewinnen. Als Einstieg, hier nochmals die damalige Erklärung des Steuerzahlerbundes.    

Einschätzung des Steuerzahlerbundes zum umstrittenen Arztpraxis-Prozedere in Hochstetten-Dhaun im Wortlaut:

Dass die neue Arztpraxis bedeutend besser konzipiert ist als die alte Praxis wurde uns glaubhaft dargelegt. Aber inwieweit Alternativen wie ein Neubau oder andere bestehende Objekte im Ort tatsächlich schlechter gewesen wären, ist im Detail leider nicht erklärt worden. Es blieb bei einer für uns letztlich nicht nachvollziehbaren Behauptung, dass Alternativen aus Kosten- und Zeitgründen nicht weiterverfolgt wurden. Bezüglich unseres Hauptkritikpunktes, der kommunalen Kostenübernahme für den Hausumbau, konnte uns keine wirklich überzeugende Erklärung gegeben werden. So weist die fragliche Immobilie drei Mieteinheiten auf, von denen die Arztpraxis mehr Fläche einnimmt als die beiden anderen zusammen. Der Sohn des Bürgermeisters investierte in die Immobilie über 220.000 Euro, aber die 75.000 Euro für den Praxisumbau seien ihm aus „kaufmännischen Gründen“ nicht zumutbar gewesen. Deshalb ist Hochstetten-Dhaun eingesprungen. Nähere Erklärungen dazu gab es nicht. Aber um die kaufmännische Seite des Projekts beurteilen zu können, hätten schon die Mietkonditionen genannt werden müssen, was die Verbandsgemeinde jedoch verweigert. Es bleibt also wieder bei einer nicht belegten Behauptung. 

Ebenso rätselhaft bleibt für uns die vermeintliche Notwendigkeit nach dem Doppel-Mietverhältnis bei der neuen Praxis. Hochstetten-Dhaun mietet die Räumlichkeiten vom Sohn des Bürgermeisters an und vermietet das Objekt wiederum an den Arzt weiter – beides für jeweils zehn Jahre. Bei den vereinbarten Monatsmieten hat die Verwaltung gemauert, aber einige Teilauskünfte zu anderen Vertragsinhalten gegeben. Sollte etwa der Arzt vorzeitig gehen, muss er pro Jahr des vorzeitigen Mietendes 7.500 Euro zahlen. An sich ist das eine vernünftige Vertragsklausel zur Absicherung. Ferner gibt es einen Mietaufschlag von 3.000 Euro im Jahr zur Teilfinanzierung der kommunalen Investitionen. Beides zeigt, dass der Eigentümer auch ohne Hochstetten-Dhaun eine vernünftige Vereinbarung mit dem Arzt hätte treffen können. Zum Vergleich: Bei der alten Arztpraxis war die Ortsgemeinde keine Mietpartei – und der Arzt praktizierte trotzdem rund 30 Jahre lang. Im Nachteil wäre die Ortgemeinde bei einer Insolvenz des Arztes. Dann müsste man mangels Sonderkündigungsrecht die Miete weiter an den Bürgermeistersohn bezahlen, würde aber vom Arzt die vereinbarten Sonderzahlungen nicht erhalten. 

Interessant ist ferner die beschriebene Rolle des Schwagers des Bürgermeisters als beteiligter Architekt. Laut Antwortschreiben hat er die Umgestaltung der Immobilie einschließlich der Arztpraxis übernommen. Für die Planungskosten ist der Sohn des Bürgermeisters als Eigentümer vollständig aufgekommen. Zumindest hier war die private Kostenübernahme auf einmal nicht unvermittelbar. Zu den familiären Verstrickungen zwischen dem Ortsbürgermeister, seinem Sohn und seinem Schwager wollte die Verbandsgemeinde Kirn-Land keine Stellung nehmen. Dass aber bei so einer Konstruktion ein deutliches Geschmäckle vorhanden ist, dürfte wohl kaum jemand leugnen können. Die Art und Weise der Durchführung dieses Projektes hinterlässt bei uns keine Euphorie wie bei den Kommunalpolitikern, sondern ziemliche Bauchschmerzen. Dennoch ist aus unserer Sicht nichts Justiziables angefallen. Nun liegt es bei den Bürgern, ihre private Wertung vorzunehmen. Für uns liest sich der Fall weiterhin wie gelebte Vetternwirtschaft auf kommunaler Ebene. Schließlich wurden die familiären Verstrickungen bei diesem Projekt weder geleugnet noch widerlegt. Und dass es tatsächlich die beste aller möglichen Alternativen war, hat die Verbandsgemeinde in ihren Schreiben nur behauptet, aber nicht konkret nachgewiesen.

Rene Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz