Ist eine solche Verfahrensweise rechtens? Einkassierte KIPKI Zuschüsse werden über die VG-Umlage abgegolten!

Das Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) macht es möglich. Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner schüttet die Landesregierung rund 29 Euro aus. Dieses Geld können die Kommunen zweckgebunden verwenden, beispielsweise zum Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung bis hin zur energetischen Sanierung kommunaler Immobilien. Auch die Umsetzung kommunaler Förderprogramme, etwa zu E-Lastenrädern sowie kleinere Maßnahmen, etwa zu Beschattungen auf öffentlichen Plätzen, Schulen und Kitas werden damit möglich. Ein kommunaler finanzieller Eigenanteil ist nicht notwendig. Voraussetzung, die Zuschüsse fließen in Maßnahmen des Klimaschutzes. Der Plan sieht vor, dass die Verbandsgemeinde die kompletten 521.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen an sich zieht.

Im Gegenzug senkt die Verwaltung die VG-Umlage um 2 Prozent, um die Ortsgemeinden für die entgangene Einwohnerpauschale zu entschädigen. Müsste die dann nicht auch zweckgebunden in den Klimaschutz fließen? Macht doch Sinn, oder nicht? Werden die Kommunen die gesparte Kohle für eine eigene Positiv-Liste von Klimaschutzmaßnahmen verwenden? Eher nein! Die üben Verzicht, damit die VG ihre Projekte umsetzen kann. Kann man so machen. Ist eine solche Vorgehensweise KIPKI-konform? Der Blog hat den in Mainz sitzenden Entscheidern exakt diese Frage gestellt. Bekommt der eine Antwort? Meist laufen ja solche Mails ins Leere. Es steht zu befürchten, dass die Herabsetzung der Umlage in den jeweiligen Haushalten untergehen wird. In Hochstetten-Dhaun, dürften roundabout 50.000 Euro aufschlagen. Wird der Ortsgemeinderat die zusätzliche Kohle für eigene Klimaschutzprojekte einsetzen? Schauen wir mal.