Vollbesetzter Saal im Bürgerhaus Bruschied: Großer Andrang für das Thema Entgeltsatzung aus Sicht der BI Limbachtal!

Der Saal im Bürgerhaus Bruschied war gestern Abend gut gefüllt, was das ungebrochene Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Entgeltsatzung und gerechten Alternativen unter Beweis stellte. Die Veranstaltung zog zahlreiche Betroffene an, die sich aktiv mit den Herausforderungen und Möglichkeiten der aktuellen Entgeltsatzung auseinandersetzen wollten. In spannenden Diskussionen wurden unterschiedliche Perspektiven beleuchtet und alternative Ansätze vorgestellt, die auf eine faire Vergütung abzielen.

Das neueste Schreiben einiger Widerspruchsführer und der Bürgerinitiative Limbachtal steht nun allen Betroffenen zur Verfügung und kann an die Verwaltung gesendet werden. Der Text ist derzeit online zugänglich oder kann am Ende dieser Mitteilung heruntergeladen werden. Obwohl der Inhalt für das laufende Widerspruchsverfahren nicht entscheidend ist, bietet er wertvolle neue Ansätze für zukünftige Widersprüche. Angesichts der bevorstehenden Änderungen der Satzung ist ein neuer Widerspruch nötig, da die Grundlage für alte Widersprüche entfällt. Betroffene können das Schreiben per E-Mail an die VG-Werke und die VG-Verwaltung senden oder als persönliche Zustellung an Bürgermeister Thomas Jung, Werkleiter Jochen Stumm oder Vertreter der Parteien verschicken. Eine zusätzliche Versendung in ausgedruckter Form per Brief wird empfohlen, wobei die Portokosten für bis zu 8 Seiten bei 1 Euro liegen. Wichtiger Hinweis: Vor dem Versand sind die korrekten Adressen im Text einzutragen und bei Briefen die Unterschrift nicht zu vergessen.

Kritik wird an der Vorgehensweise von Werkleiter Jochen Stumm und dem ausbleibenden Eingreifen von Bürgermeister Thomas Jung laut. „Die Sturheit, mit der Herr Stumm die Situation in die falsche Richtung lenkt, und das Fehlen eines klaren Machtwortes von Bürgermeister Jung, sind nicht hinnehmbar. Beide fügen unserer Region einen überflüssigen Schaden zu“, so die Widerspruchsführer. Ein weiteres Argument gegen die wiederkehrenden Beiträge wird ebenfalls angesprochen: Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserförderung, erteilt von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Koblenz, verpflichtet den Anlagenbetreiber, auf eine sparsame Verwendung des Wassers hinzuwirken. „Sollte die VG Kirner Land nicht alle Möglichkeiten nutzen, um Wasser zu sparen, erlischt die Erlaubnis zur Trinkwasserförderung“, warnen die Widerspruchsführer. Daher sei es zwingend notwendig, die wiederkehrenden Beiträge abzuschaffen und ein gebührenbasiertes Entgeltsystem einzuführen, das Anreize zum Wassersparen schafft.