Grobe Fahrlässigkeit an Pfingsten: Wenn Feuerwehren wegen eines „XXXL-Lagerfeuers“ ausrücken müssen!

Wie etwa der Größe des Hexenfeuers (Archivbild) muss das womöglich illegale Maifeuer entsprochen haben.

Dumm gelaufen! Wer ein XXXL-Feuer entfacht, um Hecken, Holzreste, Müll oder was auch immer zu verbrennen, der muss sich nicht wundern, wenn aufgeschreckte Menschen Alarm schlagen und die Feuerwehr in Bewegung setzen. Angesichts der im Internet kursierenden Bilder, von einem meterhohen Flammen-Inferno, sowieso. Nicht zu vergessen die dazugehörige Rauchwolke. Wer solche Feuer entzündet, wie am Sonntagabend auf dem Gelände des ehemaligen Bowling-Centers, handelt leichtsinnig und verantwortungslos zugleich. Ein solcher Brand lässt sich auch nicht mit einem Grill, Lager- oder Maifeuerchen verniedlichen. Eines, das aus einer Feierlaune heraus in Gesellschaft gezündet worden ist etwa? Wenn Alkohol die Sinne vernebelt? Maybe? Jedes Kind weiß, dass offene Feuer nicht erlaubt sind. Intelligenz geht anders. Und der Kerle sitzt sogar als Schöffe bei Gericht. Finde den Fehler? Nochmals zum Mitschreiben, Feuer im Garten oder wie hier auf einer Industriefläche sind verboten, zumal bei Trockenheit − es sei denn, man holt sich eine gesonderte Genehmigung vom Ordnungsamt ein.

Hat das „Mai-Feuer-Männchen“ sich eine entsprechende Erlaubnis eingeholt? Wohl kaum! Wenn das nämlich der Fall gewesen wäre, hätte die Polizei eine Kopie der Brandanzeige erhalten und das Einsatzgeschehen hätte in dieser Dimension nicht stattfinden müssen. Überdies, das Amt stellt für solche Zwecke keine Erlaubnis aus. Immerhin waren die Wehren von Kirn, Simmertal und Hochstetten-Dhaun am heiligen Feiertag ausgerückt. Folgenlos darf das nicht bleiben. Minimum die Einsatzkosten muss der Verursacher aufgebrummt bekommen. Ob jedoch der Sohnemann des Bürgermeisters die finanziellen Konsequenzen wird tragen müssen, darf angesichts der familiären Konstellation und den damit verbundenen Netzwerken allerdings bezweifelt werden. Wie heißt es in einem bekannten Lied so treffend: „Der Papa wird’s schon richten, der Papa macht’s schon gut. Der Papa, der macht alles, was sonst keiner gerne tut…“

Dennoch, wenn die Feuerwehr ausrücken muss, weil Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu einem Brand oder einer anderen Notsituation geführt haben, muss der Verursacher für den Feuerwehreinsatz zahlen, auch wenn diese nicht eingreifen musste. Punkt! Die genauen Regelungen und Zuständigkeiten können von Land zu Land und von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. In der Regel liegt es jedoch in der Verantwortung der örtlichen Behörden, den Fall zu untersuchen und gegebenenfalls die Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Überdies winkt ein Bußgeld! Wenn der Verursacher eine Genehmigung für das Feuer hatte, könnte dies jedoch als mildernder Umstand betrachtet werden. Wir das Ordnungsamt aktiv werden. Eher friert der Rhein im Sommer zu! Wobei, das hat wenig Spielraum. Prüfen muss das den Vorfall auf alle Fälle. Wahrscheinlich wird man Wege finden, um nicht aktiv werden zu müssen. Wir werden es nie erfahren.

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